Ein friedliches und sicheres Vergnügen

für die ganze Familie

Ein friedliches und sicheres Vergnügen für die ganze Familie, das soll die Kirchweih auch 2025 bleiben. In den vergangenen Jahren haben die Verantwortlichen in den städtischen Ämtern gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ein Sicherheitskonzept entwickelt, das immer wieder fortgeschrieben und verbessert wurde, und das auch in diesem Jahr zum Tragen kommt.

Dazu gehört eine das gesamte Festgelände abdeckende Lautsprecheranlage, die eine schnelle und gezielte akustische Information bzw. Warnung der Besucher im Gefahrenfall ermöglicht.

An neuralgischen Stellen sind technische Sperren errichtet, um das unkontrollierte Einfahren von Fahrzeugen auf das Festgelände zu verhindern.

Die Fluchtwege werden deutlich sichtbar ausgeschildert. Polizei und Sicherheitsdienst sind in hohem Maße präsent und koordinieren ihre Zusammenarbeit sehr eng. Unterstützung bekommen sie vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Fürth. Die Zugänge werden überwacht und Gäste müssen sich auf sporadische Kontrollen von Rucksäcken und Taschen einstellen. Vor diesem Hintergrund werden Besucher gebeten, diese nach Möglichkeit gar nicht erst auf das Festgelände mitzubringen.

Wie bereits im vergangenen Jahr ist das Führen von Messern und gefährlichen Werkzeugen (zum Beispiel Äxte, Beile, Scheren, Schraubenzieher, Hämmer, Eisenstangen und sonstige Hieb- und Stichgegenstände) verboten. Grundlage ist die neu erlassene Michaelis-Kirchweih-Verordnung, die der Stadtrat beschlossen hat. Neu ist ab diesem Jahr, dass auch Feuerwerkskörper, pyrotechnische und leicht brennbare Gegenstände, Behältnisse mit gesundheitsgefährdenden oder schädigenden Inhalten, wie Pfeffersprays, Reizgas, Tierabwehrsprays, färbende Substanzen oder ätzende Flüssigkeiten nicht auf das Kirchweihgelände eingebracht werden dürfen.

Das Verbot gilt u.a. nicht für die Benutzung von Messern und Gabeln in der Gastronomie, für den Verkauf an den Marktständen oder die im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege stehende Nutzung. Ebenso sind Ausnahmen für den Transport über das Festgelände vorgesehen, wenn das Messer bzw. gefährliche Werkzeug sicher verwahrt ist, so dass kein direkter Zugriff darauf möglich ist.

Dies ist beispielsweise in einem mit Reißverschluss verschlossenen Rucksack oder einer verschlossenen Tasche sowie in einer entsprechend festen Verpackung der Fall. Das städtische Marktamt wird insoweit mit den Markthändlern eine einheitliche Handhabung für die geschützte Ausgabe der betreffenden Waren an die Kunden vereinbaren.

Auch der allseits beliebte „Messer Mo“ kann seine Leistungen, insbesondere das Schleifen von Schneidwerkzeugen, weiterhin wie gewohnt anbieten. Besucherinnen und Besucher müssen allerdings unbedingt beachten, dass sie ihre Messer und Scheren sicher verstaut, etwa in einer verschlossenen Tasche, an den Stand bringen.

In Anbetracht des frei zugänglichen Festgeländes mitten in der Innenstadt ist eine echte Einlasskontrolle nicht möglich. Es wird allerdings die bislang schon praktizierte Überwachung der Zugänge mit einem verstärkten Einsatz von Sicherheitspersonal erfolgen. Zudem werden sporadisch Personen- bzw. Taschenkontrollen durchgeführt.

Die Sicherheitswache am Hallplatz ist täglich während der gesamten Veranstaltungsdauer (11 bis 23 Uhr) durchgehend besetzt und jederzeit über die Telefonnummer (0911) 974-2970 erreichbar.