Kärwa-Knigge
Für ein friedliches und freundliches Miteinander
Wo viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern, kann es hin und wieder zu brenzligen Situationen und zwischenmenschlichen Unstimmigkeiten kommen.
Um das zu vermeiden, gibt es den Kärwa-Knigge, der Besuchern und Anwohnern des Festgeländes die Kirchweihzeit erleichtern soll:
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Kirchweihgelände ist verboten. Nutzen Sie das Angebot an den zahlreichen Ausschankbetrieben.
- Die Notdurft ist ausschließlich in den vorhandenen Toilettenanlagen zu verrichten.!
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nur bis 22 Uhr auf dem Kirchweihgelände aufhalten.
- Wilder Verkauf von Waren, private künstlerische Darbietungen und die Verteilung von Werbematerialien aller Art sind untersagt. Dies gilt auch für Betteln und Hausieren.
- Bitte verzichten Sie auf die Benutzung von Inlineskates, Skateboards und Rollern. Fahrräder schieben Sie bitte durch das Kirchweihgelände.
- Das Mitführen von Hunden durch Besucher (außer Blinden-Führhunde) ist auf der Kirchweih verboten. Schausteller und Anlieger dürfen ihre Hunde nur an der Leine führen. Wenn Sie ein Tierfreund sind, werden Sie hierfür sicherlich Verständnis haben, Ihr Hund wird es Ihnen danken.
- Achten Sie bitte auch auf Ihre Mitmenschen! Sollten Sie oder andere Kärwabesucherinnen und -besucher Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Sicherheitsorganisationen. Die Polizei erreichen Sie unter Telefon 110, den Sanitätsdienst und die Feuerwehr unter Telefon 112. Die Sicherheitswache am Hallplatz ist täglich während der gesamten Veranstaltungsdauer (11 bis 23 Uhr) durchgehend besetzt und jederzeit über die Telefonnummer (0911) 974-2970 erreichbar.
Bitte bei einem Notfall auf dem Kirchweihgelände unbedingt beachten:
- Ruhig bleiben – die Einsatzkräfte sind vor Ort.
- Die Lautsprecherdurchsagen beachten und den Anweisungen folgen
- Das Kirchweihgelände über die grün ausgeschilderten Notausgänge zügig verlassen
- Kindern, schwächeren Erwachsenen und Verletzten – soweit möglich – helfen
- Einsatzkräfte nicht behindern und nicht gaffen!